Wir beraten Sie gerne. Wir führen die notwendigen Untersuchungen des Gehörs durch und Sie erhalten bei uns das Anmeldeformular für Beiträge der IV/AHV. Auf Grund der Messresultate entscheidet sich, ob Sie von der IV/AHV einen Beitrag erhalten.
Für die Anpassung der Hörgeräte wenden Sie sich dann zu einem Akustiker Ihrer Wahl.
Nach der Anpassung steht es Ihnen frei, sich zur Kontrolle bei uns zu melden. Die obligatorische Kontrolle zu Lasten der IV/AHV wurde leider abgeschafft. Eine Verrechnung dieser Kontrolle erfolgt deshalb über Ihre Krankenkasse. Nach unserer Erfahrung wird die Versorgungsqualität durch eine ohrenärztliche Kontrolle verbessert.